Hot Deal-Angebot Bester Preis
Angebot nicht erstattungsfaehig,keine Aenderung und keine Stornierung moeglich.
- Fruehstueck inclusive.
- Angebot nicht erstattungsfaehig
Sehr geehrte Gäste,
Gemäß der Änderung des Mehrwertsteuergesetzes vom 21. März 2019, Artikel 111 Absatz 1, ist ein Käufer, der eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erhalten möchte, verpflichtet, diese Bereitschaft zum Zeitpunkt des Kaufs vor Ausstellung der Quittung zu erklären.
Bitte erfüllen Sie diese Anforderung, weil
Nach dem Kauf der Dienstleistung gegen Quittung kann die Rechnung nicht ausgestellt werden